Letzte Änderung: 12.02.2019

Erläuterungen zur Bedienung des Expositionsrechners

Nach Auswahl der zutreffenden Einsatzangaben erfolgt mit Anklicken des OK-Buttons im Dateneingabebereich die Berechnung der Beschleunigungen und Punktewerte in drei Richtungen (x,y,z) des Belastungsabschnitts, was dann im Feld „Ergebnis Belastungsabschnitt“ angezeigt wird. Eine erneute Wahl von Angaben aus den Listen führt zur Korrektur der Anzeige. Beachten Sie bei der Eingabe der Einwirkungsdauer, dass vibrationsfreie Zeiten nicht erfasst werden!

Durch Anklicken des ÜBERNEHMEN-Buttons im Feld „Ergebnis der eingegebenen Belastung“ wird die Teilexposition in die Belastungsabschnittstabelle eingetragen und

die Tagesexposition in Form von Tagesexpositionspunkten für die hier eingetragenen Belastungsabschnitte (maximal fünf) berechnet. Falls die Gesamtexpositionszeit die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit von 12 Stunden überschreiten würde, wird die Meldung „keine realistische Arbeitszeit!“ angezeigt. Eine Expositionsberechnung erfolgt dann nicht.
Bei der Berechnung der täglichen Vibrationsbelastung erfolgt ein Vergleich mit den in der Bundesrepublik gemäß der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung gültigen Auslöse- und Grenzwerten. In Abhängigkeit des Expositionsniveaus erscheint ein Hinweis und es müssen die hier angeführten Maßnahmen ergriffen werden:

 

keine
Gefährdung
A(8) ist kleiner als der Auslösewert (0,5 m/s² oder 100 Punkte):

bei möglicher Gefährdung stets Gefährdungsbeurteilung mit Dokumentation, branchenüblichen Stand der Technik und mittelbare Gefährdungen beachten

Auslösewert erreichtA(8) erreicht oder überschreitet den Auslösewert, ist aber kleiner/gleich dem Expositionsgrenzwert (s. u.):

Unterrichtung und Maßnahmen (Programm) zur Expositions-verringerung; allgemeine arbeitsmedizinische Beratung; Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge (ab Erreichen des Grenzwertes Pflicht)

Expositionsgrenzwert überschritten!A(8) überschreitet den Expositionsgrenzwert (in x-/y-Richtung 1,15 m/s² oder 529 Punkte bzw. 0,8 m/s² oder 256 Punkte in z-Richtung):

unverzüglich Ursachenermittlung und Sofortmaßnahmen zur Absenkung unter den Expositionsgrenzwert; arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge

Für die Dokumentation Ihrer Belastungsanalyse können Sie unter „ERGEBNIS AUSDRUCKEN“ ein druckbares Dokument erstellen und z.B. in die Gefährdungsbeurteilung einbinden.


Katalog repräsentativer Lärm- und Vibrationsdaten am Arbeitsplatz

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit