Letzte Änderung: 05.03.2019

Lärm

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungen der Beschäftigten zu beurteilen und ggfls. geeignete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten abzuleiten.

Im Teil 1 „Beurteilung der Gefährdung durch Lärm“ der Technischen Regeln zur LärmVibrationsArbSchV (TRLV Lärm) wird die Vorgehensweise zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 3 LärmVibrationsArbSchV beschrieben. Diese TRLV konkretisiert die Vorgaben der LärmVibrationsArbSchV innerhalb des durch §§ 5 und 6 des ArbSchG vorgegebenen Rahmens.

Zu Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung durch Lärm gehören demnach Ergebnisse arbeitsplatz-/tätigkeitsspezifischer Lärmmessungen, branchen- oder tätigkeitsbezogene Informationen sowie Herstellerangaben zu Geräuschemissionen von Maschinen.

KarLA stellt hier an Arbeitsplätzen gemessene Immissionsschalldruckpegel (bei übereinstimmenden Bedingungen verwendbar zur Gefährdungsbeurteilung) sowie aus Maschinenprüfungen stammende Emissionsschalldruckpegel bereit. Letztere können nicht unmittelbar zur Gefährdungsbeurteilung verwendet werden, da i. d. R. die resultierenden Immissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz durch Reflexionen im Raum, weitere Schallquellen und Schall von außen um einige dB über den Emissionswerten liegen. Als Vergleichsgröße sind sie aber hilfreich bei der Geräteauswahl.

Wählen Sie zunächst oben aus der Menü-Leiste die Art der Lärmdaten:

–   Lärm-Immissionswerte= am Arbeitsplatz gemessene Immissionsschalldruckpegel
–   Lärm-Emissionswerte= aus Herstellerangaben (wie Betriebsanleitungen) stammende Emissionsschalldruckpegel der Maschine am Arbeitsplatz

Darüber hinaus finden Sie Angaben zu Schallleistungspegeln von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen unter 32. BImSchV in der oberen Navigationsleiste.


Katalog repräsentativer Lärm- und Vibrationsdaten am Arbeitsplatz

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit